Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft, ob unser Anmeldeformular ausreicht
oder ob Sie von Ihrer BG einen Gutschein anfordern müssen. Wir rechnen dann mit der BG ab.
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-
Lehrgang.
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training erforderlich.
Beide Lehrgänge können bei uns absolviert werden.